Ratgeber für den Weinkauf
Was ist eigentlich Wein?
Gesetzliche Definition
Blöde Frage, aber was genau ist eigentlich ein Wein? Wenn man sich dann aber vor Augen führt, dass es ja auch Likörweine, Obstweine und Branntweine gibt, und wer weiß was alles noch, dann ist es vielleicht plötzlich eine eigentlich ganz gute Frage.
Unter einem Wein versteht man in der EU ein Getränk mit einem Mindestalkoholgehalt von 8,5% v/v, das aus den Trauben der Weinrebe gewonnen wird. Dazu zählen die Likör- und Schaumweine zwar im weitesten Sinne, bei Obst- und Branntweinen handelt es sich allerdings um Spirituosen.
Gemäß des deutschen Weinrechtes werden Weine außerdem in vier Güteklassen eingeteilt. Die Zuordnung erfolgt aufgrund des im Most enthaltenen Zuckergehaltes und der Herkunftsregion in die folgenden Kategorien:
- Wein ohne Herkunftsangabe
- Wein mit geschützter geografischer Angabe
- Wein mit geschützter Ursprungsangabe
Der frühere „Tafelwein“
Die qualitativ niedrigste Kategorie ist dabei die der Weine ohne Herkunftsangabe, von dort an steigt die Qualität mit jeder weiteren Kategorie an. Wie bereits erwähnt handelt es sich bei den Weinen ohne Herkunftsangabe um diejenigen Weine, die keinen Jahrgang auf dem Etikett stehen haben dürfen.
Das Weinetikett gibt Aufschluss darüber, ob es sich
um einen Qualitätswein oder einen Landwein handelt.
Landwein
Zu den Weinen mit geschützter geografischer Angabe zählt etwa der deutsche Landwein. In § 22 des Weingesetzes ist festgelegt, dass ein Landwein sich zu mindestens 85% aus Trauben zusammensetzt, die aus dem auf dem Etikett angegebenen Herkunftsgebiet stammen, der Rest muss aus Trauben eines anderen Herkunftsgebietes gemacht sein. Das gilt auch für die verwendeten Süßungsmittel. Der Abfüller eines jeden Landweins muss außerdem jährlich amtlich kontrolliert werden, um die Einhaltung der Qualitätsanforderungen zu garantieren. Bekannte Landweingebiete sind etwa die Mosel, das Schwabenland, Regensburg oder Schleswig-Holstein, aber auch noch viele mehr.
Qualitätsweine
Bei den Qualitätsweinen handelt es sich um besondere Weine die mit einer amtlichen Prüfnummer versehen und dementsprechend scharf getestet sind. Kriterien für die Vergabe der amtlichen Prüfnummer und somit des Prädikats sind beispielsweise, dass die Herkunft des Weins eindeutig nachgewiesen ist, er aus einer Region stammt, die zur Herstellung solcher Weine berechtigt ist, eine Qualitätsprüfung bestanden wird und Bestimmungen bezüglich der verwendeten Rebsorten, der Lese, des Anbaus und so weiter erfüllt sind, Auch das Mostgewicht muss gewissen Anforderungen genügen.
Grad Oechsle
Dieses wird in Grad Oechsle angegeben. Das ist die Maßeinheit, in der das Gewicht des Mosts bei 20°C gemessen wird. Darunter versteht man die im Most gelösten Stoffe wie zum Beispiel seinen Zuckeranteil. Sie ist nach Ferdinand Oechsle benannt und wird in °Oe angegeben. Man kann aus dem Wert des Grad Oechsle auch den Alkoholgehalt ermitteln, dafür gibt es Tabellen.
Prädikatsweine
Bei den Prädikatsweine handelt es sich immer um Qualitätsweine und sie entsprechen demzufolge den Qualitätsanforderungen dieser. Beim Kabinett müssen mindestens 73° Oechsle vorliegen, je nach Rebsorte und Gebiet sind aber auch höhere Vorschriften möglich.
Das „Kabinett“ ist dann zum Beispiel eines der Prädikate, die für Qualitätsweine als Zeichen ihrer Qualität ausgestellt werden. Aber auch „Auslese“, „Spätlese“ und der „Eiswein“ fallen darunter.
Bei der „Beerenauslese“ entstehen edelsüße Weine, die aus verfaulten, mit einem Pilz befallenen Trauben gemacht werden. Dieses Phänomen nennt man auch Edelfäule.
Weine im weiteren Sinne
Hierunter fallen Getränke wie Perlweine, Schaumweine und Likörweine. Die kohlensäurehaltigen Perlweine werden auch als halbschäumende Weine bezeichnet. Im Italienischen werden diese „Frizzante“ und im Französischen „vin petillant“ genannt. Ein Beispiel für die Kategorie der Weine im weiteren Sinne wäre also der Prosecco frizzante.
Auch nicht ausgegorene Weine sind Weine im weiteren Sinne. Bei ihnen handelt es sich um Weine, die während ihrer Gärung zu sich genommen werden. Man bezeichnet solchen Wein als „Neuen Wein“. Federroter und Federweißer sind solche neuen Weine.
Weinähnliche Getränke
Weinähnliche Getränke zählen nicht eigentlich zu den Weinen, die aus den Beeren der edlen Weinrebe hergestellt werden müssen. Bei ihnen handelt es sich um Alkoholika, die dem Wein in der Herstellung ähneln, aber aus anderen Ausgangsmaterialien hergestellt werden. Obstweine wie der Apfelwein gehören zu dieser Kategorie, aber auch der Met, also Honigwein. Reiswein wird, trotz seines Namens, nicht zu den weinähnlichen Getränken gezählt. Seine Herstellungsweise ist der des Bieres auch ähnlicher.
Getränke, die Wein enthalten
Sangria oder auch Weinschorle fallen hierunter, denn diese Alkoholika enthalten nicht nur Wein, sondern auch andere Inhaltsstoffe. Diese sollen das Getränk meist verdünnen, wie etwa das Wasser in einer Weinschorle, oder zur Aromatisierung dienen.
Was steht bei der Weinflasche auf dem Etikett?
Allgemein
Um zu sehen, ob ein Wein für Sie in Frage kommt, orientieren Sie sich zunächst selbstredend am Etikett. Ob es ansprechend gestaltet ist, und welche Informationen sie schon auf den ersten Blick über den Wein ablesen können mag darüber entscheiden, ob Sie sich eine Flasche einmal genauer ansehen, oder nicht. Wein zu etikettieren ist in Deutschland Pflicht. Erst ab einem Behältnis, das mehr als 60 Liter fassen kann, muss kein Etikett mehr angebracht werden. Doch was muss ein Weinetikett in Deutschland überhaupt aussagen, und wie sind die Informationen zu werten?
Weinetiketten können bereits viel über einen Wein aussagen
Name des Weins
Was einem als erstes ins Auge springt, das dürfte in den meisten Fällen der Name des Weines sein, den man sich ansieht. Dabei kann es sich um einen frei ausgedachten Namen handeln, oder aber um einen, der bereits Aufschluss über die Rebsorte, das Weinbaugebiet oder die Marke gibt, von der der Wein stammt.
Alkoholgehalt in Volumenprozent
Der Alkoholgehalt des Weins muss in Volumenprozent angegeben werden. Die eigentlich veraltete Maßeinheit gibt Auskunft über die Volumenkonzentration des reinen Ethanols im Wein bei 20°C. Da Alkoholika ab einem Alkoholgehalt von 1,2% v/v vom Gesetz her eine Alkoholgehaltsangabe haben müssen, wird sich eine solche Prozentangabe auf jedem Weinflaschenetikett finden lassen müssen. Allerdings nur in 0,5-er Schritten. Zwischenwerte sind in Deutschland nicht zugelassen.
Geschmacksangabe
Tatsächlich ist die Sache mit der Geschmacksangabe tückischer, als man meinen mag. Ob ein Wein trocken, halbtrocken, lieblich oder süß genannt wird, darüber entscheidet nämlich ein gesetzlich genormter Wert, der am Zuckeranteil festgemacht wird. Allerdings fließen noch viele weitere Faktoren in die geschmackliche Zusammensetzung des Weines ein, und dann ist Geschmack ja auch noch subjektiv, weshalb es manchmal schwierig ist, diese Angabe gerade bei halbtrockenen oder lieblichen Weinen überhaupt zu machen.
Jahrgangsangabe
Ansonsten ist auch der Jahrgang oft auf dem Etikett gelistet. Das ist allerdings keine Pflicht, und deshalb nicht auf jedem Wein zu finden. Vor allem beim Vertrieb billiger Markenweine verzichtet man gern auf diese Angabe, um den Anschein eines qualitativ gleichbleibenden Produktes zu erwecken. Bei den „Weinen ohne Herkunftsbezeichnung“, die einigen vielleicht noch unter der veralteten Bezeichnung „Tafelweine“ ein Begriff sein dürfte, ist die Angabe hingegen unzulässig. Doch was sagt die Jahrgangsangabe genau aus? Sie besagt, dass der Wein zu mindestens 85% aus dem abgedruckten Jahr sein muss. Zu bis zu 15% ist die Zugabe von Wein aus einem anderen Jahr also erlaubt, ohne, dass die Jahrgangsangabe auf dem Etikett davon beeinflusst wird.
Qualitätsstufen
Die Begriffe „Tafelweine“, „Landweine“ und „Prädikatsweine“ sagen nicht unbedingt jedem etwas. Dabei ist nur der Tafelwein als Name veraltet und deshalb nicht mehr in Benutzung.
Wenn es sich um einen Qualitätswein handelt, dann hat er:
Die amtliche Prüfnummer
Hinter der amtlichen Prüfnummer verbergen sich eine ganze Reihe von Angaben. Beispielsweise lässt sich die Prüfstelle, die Gemeinde des Antragsstellers, die Betriebsnummer des Abfüllers, die laufende Nummer der Flaschenbefüllung im Betrieb und das Jahr ablesen, in dem der Antrag gestellt worden ist. Außerdem ist sie ein Prädikat für Qualität.
Loskennzeichnung
Allerdings haben nur Weine mit der Qualitätsstufe des Qualitätsweins und besser eine amtliche Prüfnummer. Der Rest geht aber nicht ohne Kennziffer aus. An die Stelle der amtlichen Prüfnummer tritt bei allen anderen Weinen die Loskennzeichnung, die dafür sorgt, dass man den Erzeuger des Weins im Nachhinein ausfindig machen und zuordnen kann. Alle Lebensmittel haben diese Nummer, sofern sie nicht durch eine andere Angabe ersetzt wird, wie beim Wein eben die Amtliche Prüfnummer. Bei etwaigen Rückrufaktionen kann das sehr nützlich sein.
Nennfüllmenge
Auch die Inhaltsangabe des Gesamtinhalts an Wein in der Flasche darf nicht fehlen, nicht zuletzt damit man die Preise besser vergleichen kann.
Die Zugabe von Sulfiten, Ovalbumin und Kasein
Enthält der Wein Stoffe wie Schwefel bzw. Sulfite, dann ist er geschwefelt worden und das muss auf der Flaschenrückseite außerdem angebenden werden. Ebenso verhält es sich seit dem 30.06.2012 bei der Zugabe von Ovalbumin oder Kasein. Sofern enthalten, wird der Wein damit geschönt, das hat aber nicht nur mit dem Aussehen zu tun. Zwar wird der Wein durch die Schönung klarer, da unlösliche Bestandteile entfernt werden, jedoch auch robuster was Temperaturauswirkungen anbelangt. Er wird stabiler im Transport und der Lagerung. Da die Änderung erst im Juni 2012 in Kraft getreten ist kann man hier und da noch Flaschen von vor dieser Zeit und ohne diese Angabe finden, obwohl der Wein einer Schönung unterzogen wurde.
Sonstige Angaben
Bei Bio- und Ökoweinen muss das EU Bio-Logo verwendet werden. Auch ein Blick auf die Rückseite der Flasche lohnt sich! Während auf dem Frontetikett hauptsächlich die pflichtgemäßen Angaben zu finden sind, wie sie in der EU genormt sind, nutzen viele Winzer hier die Chance, den Kunden mit zusätzlichen Informationen zu füttern. Das können etwa Angaben zum Weinbaugebiet oder den Reben sein, aber auch und die empfohlene Trinktemperatur sogar Rezepte lassen sich hier manchmal finden. Enthält der Wein Stoffe wie Schwefel bzw. Sulfite, muss das auf der Flaschenrückseite außerdem angebenden werden.
Alle Themen des Ratgebers für den Weinkauf finden Sie nachfolgend in der Übersicht: