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Deutsche Stiftung Organtransplantation

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation ist die bundesweite Koordinierungsstelle für die Organspende nach dem Tode.

www.dso.de

Organspende schenkt Leben

Informationen zur Organspende, Bestellservice für Broschüren, Organspendeausweis zum Ausdrucken und Links.

www.organspende-info.de

Die Einträge zum Thema "Gesundheit - Organspende"
finden Sie auch im Web-Adressbuch für Deutschland.

Organspende

Informationen zur Organspende

Voraussetzungen für eine Spende

Die wichtigste Voraussetzung für eine Organ- oder Gewebespende ist zunächst die Einwilligung des Spenders. Handelt es sich nicht um eine Lebendspende, so muss für Organspenden der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) des Spenders und bei Gewebespenden der Tod durch Herz-Kreislauf-Versagen (klinischer Tod) zweifelsfrei durch zwei voneinander unabhängige Ärzte nachgewiesen werden. Für eine Organspende muss es außerdem möglich sein, das Herz-Kreislaufsystem künstlich aufrecht zu erhalten, damit die Organe weiter durchblutet werden. In den meisten Sterbefällen tritt der Herzstillstand vor dem Hirntod ein, so dass nur wenige postmortale Organspender in Frage kommen. Eine Gewebespende ist im Vergleich dazu bei fast zwei Dritteln aller Verstorbenen möglich.
Auch wenn nach dem Tod Organe gespendet werden sollen, ist zu Lebzeiten keine ärztliche Untersuchung notwendig. Eine solche erfolgt in jedem Fall bei der Entnahme möglicher Spenderorgane. Allerdings sollten bekannte Vorerkrankungen in den Spenderausweis eingetragen werden. Bestimmte Infektionskrankheiten oder Krebserkrankungen können eine spätere Organspende ausschließen, wenn sie den Empfänger gefährden würden. Akute Krebserkrankungen oder ein positiver HIV-Befund sind definitive Ausschlusskriterien.
Das Alter einer Person spielt eine geringere Rolle als der allgemeine Gesundheitszustand. So kann auch die gesunde und funktionstüchtige Niere eines 70-jährigen an einen jüngeren Empfänger gespendet werden. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass es bei jünger Verstorbenen wahrscheinlicher ist, dass sich Organe zur Transplantation eignen. Für die Transplantation von Augenhornhaut und Knochen gibt es keine Altersgrenzen. Für eine Spende von Sehnen und Bändern sollte der Spender maximal 65 Jahre alt sein, bei einer Hautspende maximal 75 Jahre alt.
Stammt die Organ- oder Gewebespende von einem Kind, das sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, so entscheiden dessen Eltern, ob gespendet werden soll oder nicht. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche einer Spende eigenständig widersprechen. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres können sie einer Organentnahme auch eigenmächtig zustimmen.

Spender und Empfänger

Auf eine Organspende angewiesen sind in den meisten Fällen diejenigen Patienten, deren Organe zum Beispiel durch Krankheitserreger, erblich bedingte Defekte oder Stoffwechselerkrankungen zerstört wurden und nun nicht mehr funktionsfähig sind. Um eine Organspende zu erhalten, ist es notwendig, sich in eine entsprechende Warteliste eintragen zu lassen. Die Richtlinien hierfür werden von der Bundesärztekammer bestimmt. Grundsätzlich kommen Patienten für eine Organspende in Frage, wenn eine andere Therapie keinen Erfolg mehr verspricht, die Erkrankung des Organs ohne Zweifel eine Lebensbedrohung darstellt beziehungsweise sich dorthin gehend entwickelt oder wenn eine Organspende dem Empfänger ein längeres und besseres Leben ermöglicht. In jedem Fall muss der Gesundheitszustand des Patienten aber stabil genug sein, um die Transplantation und die anschließende medikamentöse Behandlung durchführen zu können. Auch die allgemeine Lebenssituation und die Lebensumstände sollten den Erfolg der Behandlung nicht gefährden. Im Vorfeld werden Dringlichkeit der Spende und Erfolgsaussichten untersucht sowie die Gewebemerkmale bestimmt. Spender und Empfänger einer Organspende sollten sich in ihrem Alter, ihrem Gewicht sowie in ihren Gewebemerkmalen möglichst ähnlich sein, um die Gefahr einer Abstoßungsreaktion zu minimieren.
Handelt es sich um eine Lebendorganspende, müssen sich Empfänger und Spender bei einer Lebendspendenkommission vorstellen. Diese prüft dann die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen und ob die Einwilligung in die Transplantation freiwillig erfolgt ist. Im Falle des Zweifels kann die Spende auch abgelehnt werden.
Weder die Angehörigen des Spenders noch der Empfänger erfahren, von wem das Organ stammt beziehungsweise wem es implantiert wurde. Diese Anonymität soll beide Seiten vor Unannehmlichkeiten schützen. Die einzige Ausnahme einer solchen Anonymität bildet die Lebendorganspende, da der Spender in diesem Fall an eine ihm nahestehende Person spendet und somit wissen muss, wer der Empfänger ist.

Ablauf einer Spende

Am Anfang jeder postmortalen Organ- und Gewebespende steht die zweifelsfreie Feststellung des Todes sowie der Todesursache. Je nach Art der Spende, muss entweder der Hirntod oder der klinische Tod des Spenders festgestellt werden. Der Nachweis des Todes durch Herz-Kreislauf-Versagen im Falle einer Gewebespende erfolgt über äußere Anzeichen, wie Leichenstarre und Totenflecke. Generell gilt, dass eine Organspende immer Vorrang vor einer Gewebespende hat. Dann folgt die Frage, ob der Verstorbene überhaupt spenden wollte oder nicht. Liegt die Einwilligung in eine Spende in Form eines Spenderausweises oder einer Patientenverfügung vor, lässt sich die Frage schnell klären. Liegt jedoch kein Nachweis für die Einwilligung oder Ablehnung vor, so werden die nächsten Angehörigen über die möglichen Wünsche des Verstorbenen befragt. Ihnen obliegt es dann, in dessen Sinn zu entscheiden. Fällt die Entscheidung auf die Ablehnung einer Spende, so wird der Verstorbene zur Bestattung freigegeben und die Angehörigen können Abschied nehmen. Fällt die Entscheidung auf eine Einwilligung zur Gewebe- beziehungsweise Organspende, so wird die Bestattung etwas verzögert.
Im Fall einer Organspende geht eine Meldung an die DSO, die Deutsche Stiftung zur Organtransplantation. Diese organisiert nach der Entnahme den Transport des Spenderorgans und übernimmt während diesem die Verantwortung. Anschließend folgen medizinische Untersuchungen des Verstorbenen. Diese beinhalten eine Bestimmung der Blutgruppe und der Gewebemerkmale sowie den Ausschluss von Krankheiten oder Infektionen, die den Empfänger gefährden könnten. Die Befunde und Daten werden zur Organvermittlung an Eurotransplant übermittelt. Diese 1967 gegründete Stiftung mit Sitz in Leiden ist die Vermittlungsstelle für Organspenden in den Benelux-Ländern, Deutschland, Österreich, Ungarn, Kroatien und Slowenien. Sie führt Wartelisten über alle Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, sowie Listen über gespendete Organe, mit denen alle Spenderorgane an den richtigen Empfänger vermittelt werden können. Kriterien hierfür sind die medizinische Dringlichkeit, Erfolgsaussichten sowie die bisherige Wartezeit des Empfängers auf ein Spenderorgan. Nach Auswahl des richtigen Empfängers wird das zuständige Transplantationszentrum informiert. Der behandelnde Arzt entscheidet dann, ob das Spenderorgan dem Empfänger wirklich transplantiert werden kann. Die Organentnahme erfolgt mit der gleichen chirurgischen Präzision wie alle anderen Operationen auch und wird nicht von den gleichen Ärzten vorgenommen, die bereits den Hirntod des Spenders nachgewiesen haben. Erst während der Operation zur Organentnahme kann festgestellt werden, ob ein Organ wirklich als Spenderorgan in Frage kommt. Ist das potentielle Spenderorgan aber geeignet, so wird es nach der Entnahme auf schnellstem Weg in das Transplantationszentrum zum Empfänger gebracht. Dieser wurde bis dahin bereits auf die bevorstehende Operation vorbereitet, sodass das Organ unverzüglich implantiert werden kann. Ein Herz überlebt maximal vier Stunden von der Entnahme bis zur Transplantation, bei einer Niere sind es maximal 20 Stunden. Während des Transportes, der mit Auto, Flugzeug oder in seltenen Fällen auch mit Hubschrauber und Bahn erfolgen kann, werden die Spenderorgane in einer konservierenden Lösung auf Eis gelagert. Nach erfolgreicher Implantation des Spenderorgans im Körper des Empfängers muss mittels sogenannter Immunsuppressiva die Nachsorge begonnen werden. Diese dauert grundsätzlich ein Leben lang und verhindert, dass der Körper des Empfängers das implantierte Spenderorgan als Fremdkörper wahrnimmt und es abzustoßen beginnt. Anfänglich ist eine regelmäßige Überprüfung der Dosierung der Medikamente sowie deren Nebenwirkungen notwendig. Verläuft alles wünschenswert, kann diese Kontrolle nach einiger Zeit einmal jährlich erfolgen. Besteht ein kein erhöhtes Risiko, dass das Organ abgestoßen wird, erhält der Empfänger die Standardtherapie. Bei einer Nierentransplantation besteht diese zum Beispiel aus Corticosteroiden, die eventuell nach drei Monaten abgesetzt werden können, Calcineurinhemmern und Zellteilungshemmern. Die Dosierung letzterer wird nach einiger Zeit für die Dauermedikation angepasst. Besteht eine akute Abstoßungsgefahr für das implantierte Organ, so erhält der Empfänger die Standardtherapie inklusive einer zusätzlichen Gabe von Antikörpern, die die Stimulation der T-Zellen blockieren oder diese weitgehendst zerstören und somit Abstoßungsreaktionen verhindern sollen.
Soll Gewebe gespendet werden, geht eine Meldung über die potentielle Gewebespende an eine Gewebedatenbank. Nach dieser folgt die Entnahme der Gewebe, die bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes möglich ist. Danach wird die Gewebespende auf virale Infektionen und bestimmte Risikofaktoren für Infektionskrankheiten untersucht. Wird das Gewebe als gesund und für eine Implantation tauglich befunden, so kann es entweder direkt auf den Weg zu einem kompatiblen Empfänger geschickt werden oder in einer Gewebebank konserviert und gelagert werden. Je nach Gewebeart sind Lagerungszeiträume von einigen Wochen bis hin zu mehreren Jahren möglich.

Arten der Organ- & Gewebespende

Bei Organ- und Gewebespenden wird zwischen Lebendspende und postmortaler Spende unterschieden. Postmortal bedeutet, dass die Spende von einem verstorbenen Spender stammt.
Bei der Lebendorganspende wird ein Organ oder Organteil von einem lebenden Spender auf einen Empfänger übertragen. Diese Methode kommt dann in Betracht, wenn für den Empfänger kein postmortales Organ zur Verfügung steht, dafür aber ein potenzieller Lebendspender. In den meisten Fälle erfüllen lebendgespendete Organe ihre Aufgabe im Empfängerkörper länger und besser als postmortal gespendete Organe. Dies resultiert vor allem aus der freieren Wahl des Spendenzeitpunkts, der sehr hohen Organqualität, da nur sehr gesunde Spender in Frage kommen sowie der kurzen Zeit, in der das Spenderorgan nicht durchblutet wird, da bei Lebendorganübertragungen die Operationen zur Organentnahme und Implantation im selben Krankenhaus durchgeführt werden. Des Weiteren sind Transplantationen dieser Art häufiger erfolgreich und die Wartezeit auf ein Spenderorgan ist oftmals kürzer als bei einem postmortalen Spenderorgan.
Organe, die lebend gespendet werden können, sind Nieren sowie Teile von Leber, Lunge, Dünndarm oder Bauspeicheldrüse. In Deutschland werden jedoch fast ausschließlich Nieren oder Teile der Leber lebendtransplantiert.
Ist das betroffene Organ nicht regenerierungsfähig, wie zum Beispiel die Niere, darf der Spender nur an eine ihm nahestehende Person spenden. In diesem Fall kann der Empfänger also nur Ehepartner, Verlobter oder Verwandter zweiten oder dritten Grades sein beziehungsweise eine andere dem Spender nahestehende Person. Diese Regelung wurde geschaffen, um Organhandel zu verhindern.
Spender müssen einige Voraussetzungen für die Lebendorganspende erfüllen. Zu diesen zählen unter anderem Volljährigkeit, die freiwillige und eigenständige Einwilligung in die Spende, eine volle Aufklärung über alle möglichen Risiken der Organentnahme sowie eine ärztliche Beurteilung über die Eignung als Spender. Außerdem darf der Spender durch die Abgabe seines Organs nicht gesundheitlich beeinträchtigt und nicht über das Operationsrisiko hinaus gefährdet werden.
Eine Sonderform der Lebendorganspende stellt die sogenannte Dominospende dar, bei der mindestens zwei Organe zwischen mehreren Personen transplantiert werden. In seltenen Fällen kann es passieren, dass einem Organempfänger ein eigentlich gesundes Organ aus operationstechnischen Gründen entnommen werden muss. Dieses an sich gesunde Organ kann dann einem anderen kompatiblen Empfänger implantiert werden. Ein Beispiel hierfür ist die Amyloidose, eine spezielle Stoffwechselkrankheit der Leber. Wird einem Empfänger, dessen Leber diese Stoffwechselkrankheit aufweist, eine gesunde Leber implantiert, so ist er geheilt. Die alte, stoffwechselkranke Leber des Empfängers ist aber ansonsten gesund und funktionsfähig. Da Amyloidose sich erst nach 20 bis 30 Jahren bemerkbar macht, kann die Leber einem älteren Menschen, der ohne neues Organ sterben würde, gespendet werden, wenn keine andere Spenderleber vorhanden ist. Ein weiteres Beispiel stellt die Lebendspende eines Herzens dar. Bei Lungentransplantationen kann sich die Notwendigkeit ergeben, dem Empfänger gleichzeitig auch ein neues Herz implantieren zu müssen. Das an sich gesunde Herz des Empfängers, das diesem entnommen wurde, kann dann einer anderen Person gespendet werden.
Die postmortale Organspende stellt die wichtigste Art der Organspende dar. Für sie kommen verstorbene Spender in Frage, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit einen Hirntod erlitten haben, deren Herz-Kreislaufsystem aber noch künstlich aufrechterhalten wird beziehungsweise aufrechterhalten werden kann. Dies ist nur der Fall, wenn der Verstorbene auf einer Intensivstation behandelt wurde, die lebensrettenden Maßnahmen aber nicht erfolgreich waren.
Kommt der Verstorbene als Organspender in Frage, werden die benötigten Organe jeweils nach gründlichen Untersuchungen entnommen und auf schnellstem Wege zu einem kompatiblen Empfänger gebracht. Hierbei ist es fast wortwörtlich ein Wettlauf gegen die Zeit, denn wird das Spenderorgan zu lange nicht durchblutet, kann es nicht mehr implantiert werden.
Die Organentnahme erfolgt bei verstorbenen Spendern mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie bei Lebendspendern. Nach der Entnahme wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung freigegeben. Angehörigen ist es somit möglich, Abschied vom Verstorbenen zu nehmen und diesen in gewünschter Form zu bestatten.
Die Bedeutung der Gewebespende hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Gewebe werden häufiger transplantiert als Organe, wobei Organspenden Vorrang vor Gewebespenden habe. Diese Regelung greift, wenn ein Spender als Gewebe- und auch als Organspender in Frage kommt. Bei Gewebetransplantationen kommt es seltener zu Komplikationen während und nach der Spende. Außerdem ist es möglich, Gewebe, das entsprechend aufbereitet wurde, Wochen oder sogar Jahre lang, je nach Gewebeart, in einer speziellen Gewebebank zu lagern.
Die Transplantation von Körpergewebe hilft bei der Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen. Eine Spenderhornhaut kann zum Beispiel das Sehvermögen verbessern, wenn die eigene Augenhornhaut getrübt oder verletzt ist. Gespendet werden können Augenhornhaut, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen, Sehnen, Bänder, Bindegewebe und die Eihaut der Fruchtblase, das sogenannte Amnion.
Gewebe werden postmortal transplantiert. Die Entnahme ist in den meisten Fällen bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Wer nach seinem Tod Gewebe spenden möchte, sollte dies, wie auch bei der Organspende, in einem Spenderausweis oder in einer Patientenverfügung vermerken. Geschieht dies nicht, werden die nächsten Angehörigen befragt und entscheiden, auch wenn sich der Spender zu seinen Lebzeiten nie zur Gewebespende geäußert hat, in dessen Interesse. Um einem Spender Gewebe entnehmen zu können, muss dessen Tod eindeutig nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt hier über eindeutige äußere Todeszeichen, wie Leichenstarre und Totenflecke. Das Herz-Kreislaufsystem muss für eine Gewebespende nicht künstlich erhalten werden. Demnach ist nicht der festgestellte Hirntod Voraussetzung für eine postmortale Gewebespende, sowie es bei postmortalen Organspenden der Falls ist.
Des Weiteren spielt vor allem das biologische Alter, also der allgemeine Gesundheitszustand, eine wichtige Rolle. Für Hornhauttransplantationen gibt es keine obere Altersgrenze. Anders ist dies bei der Transplantation von Haut, Sehnen, Bändern und Faszien, bei denen der Spender maximal 65 Jahre alt sein sollte.
Auch bei Gewebespenden gibt es Ausschlusskriterien. So ist dies zum Beispiel bei einer ungeklärten Todesursache, viralen Infektionen und Risikofaktoren für Infektionskrankheiten der Fall. Grundsätzlich wird jeder potentielle Gewebespender vor der Entnahme begutachtet und eingeschätzt, ob eine Spende überhaupt in Frage kommt. Die Erfolgsaussichten von Gewebetransplantationen variieren je nach Gewebeart und Grunderkrankung des Empfängers. Hornhauttransplantationen verlaufen zum Beispiel in 90 bis 95 Prozent der Fälle ohne Komplikationen.
Um alle beteiligten einer Organ- beziehungsweise Gewebespende zu schützen, Organhandel zu verhindern und Rechtssicherheit zu schaffen, wurde 1997 das sogenannte Transplantationsgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Zu den wichtigsten Inhalten gehören unter anderem die Aufklärung der Gesellschaft über die Voraussetzungen zu und die Bedeutung von Organ- und Gewebespenden sowie die Aufforderung, die eigene Entscheidung für oder gegen eine Organspende in einem Organspenderausweis festzuhalten. Liegen weder Spenderausweis noch Patientenverfügung vor, eignen sich die Organe im Todesfall aber für eine Spende, werden die nächsten Angehörigen befragt, ob der Verstorbene sich vor seinem Tod zur Möglichkeit der Organ- beziehungsweise Gewebespende geäußert hat. Ist dies nicht der Fall, so obliegt es den Angehörigen, im Interesse des Verstorbenen zu entscheiden. Weiter müssen sich alle Patienten, die eine vermittlungspflichtige Organspende (Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauspeicheldrüse und Darm) benötigen, in eine Warteliste eintragen, in deren Rahmen kein Patient bevorzugt werden darf. So spielt es auch keine Rolle, ob ein Patient auf der Warteliste gesetzlich oder privat versichert ist. Das Gesetz legt ebenfalls die Regelung zur Feststellung des Hirntodes im Falle eines verstorbenen Spenders fest. Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen muss hierfür von zwei voneinander unabhängigen Ärzten festgestellt und schriftlich dokumentiert werden. Nur dann wird der Verstorbene als hirntot anerkannt und kann als Spender fungieren. Grundsätzlich soll mit dem Transplantationsgesetz auch der Organhandel verhindert werden, indem die unerlaubte Organentnahme und -transplantation unter Strafe gestellt werden. Geschieht dies trotzdem, machen sich alle Beteiligten schuldig.

Spenderausweis

Auf dem Organspenderausweis können potentielle Spender ihre Entscheidung, nach dem Tod Organe oder Gewebe zu spenden, festhalten. Ebenso kann einer Organ- oder Gewebespende ausdrücklich widersprochen werden. Sollen nur bestimmte Organe oder bestimmtes Gewebe gespendet werden, so lässt sich auch dies vermerken. Es ist also möglich, einer Organ- beziehungsweise Gewebespende zuzustimmen, dabei aber bestimmte Organe, die nicht gespendet werden sollen, auszuschließen oder gleich nur bestimmte Organe zur Verfügung zu stellen. Möchte man sich nicht für oder gegen eine Spende entscheiden, so bleibt immer noch die Möglichkeit, es einer anderen Person zu überlassen, die im Todesfall dann für den Verstorbenen entscheidet. Dabei empfiehlt es sich aber, diese Person vorher davon in Kenntnis zu setzen. Ändert sich die Einstellung gegenüber der Organspende nach Ausfüllen des Ausweises, kann dies ganz leicht korrigiert werden, da mögliche Organspender nicht offiziell registriert werden. Einfach einen neuen Ausweis anfordern und den alten vernichten. Existiert ebenfalls eine Patientenverfügung, sollte auch diese berichtigt werden.
Vorerkrankungen wie Krebserkrankungen oder Diabetes müssen keine Ausschlusskriterien zur Organspende darstellen, sollten aber dennoch auf dem Spenderausweis unter „Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise“ vermerkt werden. Ein Organspenderausweis lässt sich am einfachsten bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellen.
Auch Minderjährige können ab dem 14. Lebensjahr einen eigenen Spenderausweis ausfüllen.
Eine ärztliche Untersuchung ist, um den Spenderausweis auszufüllen, nicht notwendig. Sie wäre auch nicht sinnvoll, da sich Gesundheitszustand und Qualität der Organe mit den Jahren verändern oder verändern können. Im Ausweis geht es nur um die Bereitschaft zur Spende oder die Ablehnung einer solchen. Kommen die eigenen Organe bei Zustimmung irgendwann für eine Spende in Frage, so werden deren Qualität und Gesundheit bei der Entnahme überprüft.
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, den eigenen Wunsch schriftlich mittels eines solchen Ausweises oder einer Patientenverfügung zu fixieren. Ebenfalls ist es sinnvoll, den Ausweis mit sich zu führen oder seinen Aufbewahrungsort einer Person des Vertrauens mitzuteilen, sodass er im Ernstfall gefunden wird. Liegt nach dem Tod nichts von beidem vor, ist eine Organ- oder Gewebespende aus medizinischer Sicht aber möglich, fällt es in den Aufgabenbereich der Angehörigen, über die Wünsche des Verstorbenen zu entscheiden und in dessen Sinn entweder einer Spende zuzustimmen oder diese abzulehnen. Besitzt ein potentieller Spender weder Spenderausweis noch Patientenverfügung, sollte er Angehörigen dennoch mitteilen, wie seine Wünsche bezüglich einer Spende aussehen. Seine Angehörigen werden es ihm danken, wenn sie nicht selbst über den vermutlichen Willen entscheiden müssen.

Text: Jennifer Nagel

Jennifer Nagel
2018-04-23
2018-04-23
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